Statement von Rossmann zu Tierversuchen:
Quelle: E-Mail von Rossmann an mich."Nach Rücksprache mit unseren Produzenten können wir Ihnen mitteilen, dass die ROSSMANN-Qualitätsmarken nicht an Tieren getestet werden.Die Rezepturverträglichkeiten unserer Produkte wurden ausschließlich durch dermatologische Tests an freiwilligen Versuchspersonen abgesichert! Diese Tests von freiwilligen Versuchspersonen begleiten sie Produkte unseres Hauses von der Entwicklungsphase über die Phase der mikrobiologischen Stabilitätsprüfungen bis zu den Verträglichkeitstests durch wissenschaftliche Institute. Daneben engagieren wir uns mit eigenen Forschungsarbeiten für die Anerkennung von alternativen Testmethoden.Folgender Hintergrund besteht: Seit dem 1. Juni 1998 sind Tierversuche zur Entwicklung von Körperpflegemitteln verboten. Für rein dekorative Kosmetika besteht dieses Verbot bereits seit 1986. Laut IKW (dem Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.) werden in Deutschland bereits seit 1989 keine kosmetischen Fertigprodukte mehr im Tierversuch abgeprüft.Einschlägige EG-Richtlinien besagen jedoch, dass jede in Kosmetika eingesetzte neue Substanz im Rahmen des Verbraucherschutzes im Tierversuch getestet sein muss, denn Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung sowie verschiedene weitere nationale und EU-weite Richtlinien verlangen im Rahmen der Anmeldungsmitteilung neuer Stoffe die Vorlage von Daten aus Tierversuchen. Somit darf ein neuer Inhaltsstoff auch nach heutiger Rechtslage erst dann in Kosmetika zum Einsatz kommen, wenn seine Unbedenklichkeit zuvor im Tierversuch oder - wo dies möglich ist - in alternativen Testmethoden abgesichert wurde. Wir investieren viel Zeit und Energie in die Erforschung bzw. rechtliche Absicherung alternativer Testmethoden.Bis heute wurde keine einzige von der Industrie entwickelte oder geförderte Ersatzmethode offiziell durch die Bundesregierung anerkannt. Vor diesem Hintergrund wird klar, dass es nicht im Ermessen bzw. am fehlenden "good will" der Kosmetikhersteller, sondern vielmehr an der geltenden Gesetzgebung liegt, wann Tierversuche endlich völlig der Vergangenheit angehören."